AbstractAn den Beispielen des Zirkonhydroxyds und Eisenhydroxyds wurde gezeigt, dass die durch Dialyse der Chloride erhaltenen, stets noch chlorhaltigen kolloidalen Lösungen das Chlor als Salzsäure oder Metallchlorid resp. Oxychlorid und zwar teilweise in dissoziiertem Zustande enthalten. Die Erscheinung, dass in diesen Lösungen das Chlor nicht ohne weiteres durch Silbernitrat nachgewiesen werden kann, sondern dass zu diesem Zwecke mit Salpetersäure angesäuert und eventuell gekocht werden muss, ist auf eine spezifische Wirkung des kolloidalen Hydroxyds zurückzuführen, durch die das gebildete Chlorsilber kolloidal in Lösung gehalten wird. Das betreffende Hydroxyd wirkt also dem Chlorsilber gegenüber als „Schutzkolloid”︁. Zur Annahme komplexer Metallchlorwasserstoffsäuren liegt