Zivilrechtliche Haftung in der Strahlentherapie – Eine Untersuchung der deutschen und österreichischen Judikatur
作者:
A. Resch-Holeczke,
H. Ofner,
U. Haverkamp,
R. Pötter,
期刊:
Onkologie
(Karger Available online 1996)
卷期:
Volume 19,
issue 2
页码: 192-197
ISSN:0378-584X
年代: 1996
DOI:10.1159/000218789
出版商: S. Karger GmbH
关键词: Arzthaftung;Behandlungsfehler;Kunstfehler;Aufklärungsfehler;Haftungsrisiko
数据来源: Karger
摘要:
Hintergrund: Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Bedeutung der zivilrechtlichen Arzthaftung für das Fach Strahlentherapie. Insbesondere sollen die zahlenmäßige Entwicklung der strahlentherapeutischen Arzthaftungsprozesse in Deutschland und Österreich dargestellt und die Gründe für eventuelle Veränderungen transparent gemacht werden. Weiters wird untersucht, welcher der beiden möglichen Haftungsgründe (Behandlungsfehler oder mangelhafte Aufklärung) den Verurteilungen zugrunde liegt und ob zwischen Haftungsrisiko und behandelten Krankheiten ein Zusammenhang besteht. Material und Methoden: Gegenstand der Untersuchung sind alle zivilgerichtlichen Arzthaftungsentscheidungen (33), die im Zeitraum zwischen 1955 und 1993 in einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen Deutschlands und Österreichs publiziert wurden und auf eine ärztliche Behandlung zurückgehen, die typischerweise von einem Strahlentherapeuten vorgenommen wird. Ergebnisse: Die Zahl der veröffentlichten Entscheidungen blieb zwischen 1960 und 1980 annähernd konstant (4 und 6 Judikate in je 10 Jahren). Im Zeitraum zwischen 1981 und 1990 stieg die Zahl der publizierten Entscheidungen auf 16 an. Mit diesem zahlenmäßigen Anstieg verringerte sich die Quote der Verurteilungen. Differenziert nach Haftungsgründen ergibt sich, daß die Zahl der Verurteilungen wegen Behandlungsfehlern seit 1961 annähernd gleich geblieben ist (je 3, 2 und 2 Fälle in 10 Jahren), während die Verurteilungen wegen mangelhafter ärztlicher Aufklärung im letzten Jahrzehnt drastisch angestiegen sind (von 2 bzw. 1 auf 8). Schlußfolgerungen: Das mit dem Anstieg der publizierten Arzthaftungsentscheidungen einhergehende Absinken der Quote der Verurteilungen läßt darauf schließen, daß der sprunghafte zahlenmäßige Anstieg primär auf vermehrt unbegründete Prozeßführung durch geschädigte Patienten zurückzuführen ist. Betrachtet man den Rechtsgrund für die ausgesprochenen Verurteilungen, so ergibt sich, daß als haftungsbegründendes ärztliches Fehlverhalten überwiegend mangelnde Aufklärung des Patienten von den Gerichten festgestellt wurde. Zusätzlich kann festge-halten werden, daß das Haftungsrisiko des behandelnden Strahlentherapeuten bei Krankheiten mit guten Heilungs- und Überlebensprognosen ungleich g
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