AbstractWir haben bei wesentlichen Teilen unseres Tuns das Gefühl, daß wir freientscheiden können, das heißt ohne äußeren und inneren Zwang. Die allgemeine überzeugung, daß es sich hierbei nicht um eine Täuschung handelt, ist die Grundlage dafür, daß wir für solche Willenshandlungen zur Verantwortung gezogen werden können. Sie werden uns zugerechnet — im Gegensatz zu den Handlungen, bei denen wir alsunzurechnungsfäbiggelten. Nach herkömmlicher Meinung geht den Willkür‐handlungen ein mentales Ereignis voraus, nämlich einWillensaktdieser gilt als der Verursacher der Handlung (Abbildung 1). Nach Kant ist der Wille das Vermögen des Menschen, eine Handlungskettevon sich ausohne vorausgehende Fremdverursachung zu beginnen [20]. Dieser philosophischen Auffassung entspricht das alltagspsychologische Verständnis: Ich habe bei Willkürhandlungen das unabweisliche Gefühl, daßiches bin, der das wollte, was gerade von meinem Körper getan wird, ganz im Gegensatz zu Reflexen oder neurotischen Zwangshandlungen, bei denen die Betroffenen das Gefühl haben, daß sie diese Verhaltensweisen ohne oder gar gegen ihren Willen tun.Die genaue Erforschung von Willenshandlungen durch dieVolitionspsychologie(die Psychologie, die sich mit „Volitionen”︁, Willenshandlungen, beschäftigt) fördert freilich