AbstractIn den zurückliegenden drei Jahrzehnten sind Holz, Stroh, Blech, Steingut, Porzellan und Glas, aus denen früher Packstoffe für Lebensmittel hergestellt wurden, mehr und mehr durch den neuen Werkstoff „Kunststoff”︁ verdrängt worden. Die makromolekularen Kunststoffe sind als solche hygienisch unbedenklich und als Packstoffe besonders geeignet, weil sie ihrem großen Molekulargewicht entsprechend unlöslich sind. Zur Herstellung der Kunststoffe und zu ihrer Verarbeitung zu Packstoffen werden jedoch niedermolekulare Zusatzstoffe gebraucht, die aus den Kunststoffen auswandern und die verpackten Lebensmittel verunreinigen können. Mit Verfeinerung der analytischen Verfahren haben wir erkennen müssen, daß auch Reste gesundheitlich bedenklicher Ausgangsstoffe in Kunststoffpackungen enthalten sein können, wie z. B. Acrylnitril, Vinylchlorid u. a. Zur Bewertung solcher Reste wird Stellung genommen und abschließend aufgezeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn das Bundesgesundheitsamt neue Hilfs‐ und Zusatzstoffe in seine Positivlisten für Kunststoffe als Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel‐ und Bedarfsgegenständ