Allgemeine Grundsätze zur Erythrozytengabe lassen sich nicht nur aus der Gröβe eines Blutverlustes, sondern auch im Blickwinkel der O2-Transportkapazität, der cardiovaskulären Kompensationsmechanismen des Empfängers, der Funktion der übertragenen Erythrozyten und der Gefahren der Bluttransfusion festlegen. Als Faustregel bei akutem Blutverlust sind bei einem Hb unter 10 g/dl (Haematokrit unter 30 %) Erythrozyten erwünscht, bei einem Hb unter 8 g/dl (Haematokrit unter 25 %) dringend erforderlich. Bei der chronischen normovolämischen Anaemie ist man wesentlich zurückhaltender, präoperativ werden Grenzwerte zwischen 9 und 10 g/dl Hb gehandhabt. An Vor- und Nachteilen bei den einzelnen Erythrozytenpräparationen ist folgendes festzustellen: Vollblut ist nur mehr als Frischblut indiziert, Frischblut mit einer Lagerungsdauer bis zu 12 Stunden ist streng indiziert nur bei der Massivtransfusion und bei akuten Blutverlusten von noch nicht abgeklärten haemorrhagischen Diathesen. Die partiell deplasmatisierte Erythrozytenkonserve kann anstelle des Vollblutes empfohlen werden, das nicht gewaschene Erythrozytenkonzentrat weist eine geringere Volumenbelastung und Reaktionsfrequenz auf, das gewaschene Erythrozytenkonzentrat reduziert die Frequenz der Alloimmunisierung gegen Gewebsantigene nicht, eine Minderung des Hepatitrisikos bleibt fraglich. Als Indikation werden vor allem durch Leukozyten- und Thrombozytenantikörper bedingte febrile Transfusionsreaktionen sowie die Vorbehandlung der Dialysepatienten angegeben. Das leukozytenarme Erythrozytenkonzentrat kann praktisch klinisch nur durch mechanische Entfernung des Buffy-coats gewonnen werden. Alloimmunisierungen werden dadurch bis zu 4 % reduziert. Das aufwendigste Verfahren der Tiefkühlkonservierung von Erythrozyten schlieβlich hat seinen ganz bestimmten Indikationsbereich (1–2% aller Blutkonserven), eine Absenkung des Hepatitisrisikos ist nachweisbar, eine sichere Vermeidung der Hapatitis kann aber nicht